Archiv Ausgabe Juni 2007 Verschiedenes Filme

GG 19

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„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Fängt so eine gute Geschichte an´ In gewisser Weise schon, schließlich bilden diese Sätze den ersten Artikel des Grundgesetzes und markieren somit auch den Beginn der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, der ersten dauerhaften Demokratie auf deutschen Boden. Aber lassen sich solche hehren Worte auch ins Medium Film übertragen´ Der Film mit dem spröden Titel „GG 19“ gibt darauf keine eindeutige Anwort Das Kürzel steht für die 19 Grundrechte. Um Artikel 5 (Meinungs-, Presse-, Informationsfreiheit) geht es in der Karlsruher Episode „Der große Videoschwindel“, der im April 2006 im Amtsgericht Durlach in Szene gesetzt wurde. Inspiriert wurde die Episode durch das Treiben des Michael Born, der es vor einigen Jahren mit gefälschten Reportagen für „Stern TV“ zu traurigem Ruhm brachte. Mit von der Partie bei dem kleinen Kammerspiel sind Karoline Eichhorn und Justus von Dohnany, was aber nichts daran ändert, dass die Karlsruher Episode kein Prunkstück des Filmprojekts ist, dass der Produzent Harald Siebler mit einem bundesweit ausgeschriebenen Drehbuchwettbewerb initiert und mit seiner Produktionsfirma Movie Members realisiert hat – with a little from many friends. Karlsruhe ist nur eine von 19 deutschen Städten aus allen 16 Bundesländern, die eine Patentschaft für GG 19 übernommen haben, d.h. als Drehort fungieren und mit entsprechenden Dienstleistungen dafür sorgen, dass das Filmprojekt (das auch eine eigene Webseite hat: www.gg19.de) sein recht mageres Budget von knapp 2 Millionen Euro einhalten kann. Am Anfang des Vorhabens stand die Selbsterkenntnis von Harald Siebler, dass er das Grundgesetz nicht kennt. Später stellte er fest, dass er mit dieser Unkenntnis nicht allein ist. „Wir spielen ein Spiel, dessen Regeln wir nicht kennen“ erklärt er und hofft mit den Filmen, die fast alle Filmgenres umfassen, das Grundgesetz wieder mehr ins Bewußtsein zu bringen. Das gelingt nur bedingt. Neben einigen schwachen Episoden, zu denen auch die Karlsruhe Episode zählt, gibt es aber auch ein paar Beiträge, die inhaltlich, schauspielerisch und filmisch überzeugen, z.B. die Episoden „Stehplatz“ (Artikel 2: Freiheit der Person), „Kindersicherung“ (Artikel 13: Unverletztlichkeit der Wohnung) und „Piet Melzer“ (Artikel 15: Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzung und Produktionsmitteln), eine in Karlsruhes Partnerstadt Halle gedrehte düstere Science Fiction-Geschichte um die Begehrlichkeit, die lebenstüchtiges männliches Sperma weckt in einer Zukunft, in der gesunde Kinder ein knapper Rohstoff geworden sind. Und etwas zu lachen gibt es auch, z.B in der Episode „Der Petent“ (Artikel 17: Beschwerde- und Petitionsrecht).  
Das kann man sich trotz mancher Durststrecken schon anschauen, zumal in der Hauptstadt des Rechts. 
 
Kinostart: 31.5.